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Unternehmensnachfolge als (Notfall-)Plan – auf alle Fälle vorbereitet

Die Vorbereitung einer Unternehmensübergabe kostet viel Zeit und Nerven. Unzählige Details, von der Einarbeitung des Nachfolgers bis hin zu steuerlichen Aspekten, müssen bedacht werden. Zu einer echten Herausforderung wird die Steuerung der Unternehmensnachfolge, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis eine Beschleunigung des Prozesses erforderlich macht. Dann ist ein (Notfallplan unerlässlich, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Wir sagen Ihnen, auf was es dabei kommt.

 

Warum ein Notfallplan für die Unternehmensnachfolge?

Nicht immer verlaufen die Dinge wie geplant. Das Leben hält viele Überraschungen bereit und oft muss man flexibel auf eine plötzlich geänderte Situation reagieren. Das gilt für den Weg zum Supermarkt genauso wie für eine Unternehmensübergabe. Erkrankt der Geschäftsführer eines mittelständischen Familienbetriebes schwer oder verstirbt ein Geschäftsinhaber unerwartet, wird die Unternehmensübergabe plötzlich zu einer schier unlösbaren Aufgabe.

Gut beraten sind die Unternehmen, deren geschäftsführender Nachfolger in einem solchen Fall einen Notfallplan aus der Schublade ziehen kann. Oft wird dieser in der Praxis viel zu spät erstellt, weil die Beteiligten sich nicht vorstellen können, dass ein unerwartetes Ereignis alle Pläne über den Haufen werfen könnte. Das Erstellen eines Notfallplanes zeugt von verantwortungsbewusstem Handeln.

 

Wer ersetzt die Unternehmensführung?

Zu den wichtigsten Fragen bei einem plötzlichen Ausscheiden des Unternehmensführers zählt die Frage nach einem Ersatz. Dabei kann es sich um ein Familienmitglied, einen vertrauten Mitarbeiter oder einen externen Manager handeln. Diese Person regelt die Geschäfte bis ein Nachfolger gefunden ist und erhält sämtliche Vollmachten, die für diese Aufgabe erforderlich sind.

Nicht zwangsläufig muss es sich um ein Mitglied der Familie handeln oder um einen ohnehin feststehenden Nachfolger. Im Einzelfall kann es aus unternehmerischer Sicht sogar besser sein, wenn ein externer Manager die Geschicke der Firma für eine Weile lenkt. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei dem tragischen Ereignis um den Tod des Geschäftsführers handelt und die Familienmitglieder emotional involviert sind.

 

Gibt es eine Nachlassregelung?

Tritt der in letzten Abschnitt beschriebene Fall ein, brauchen die Angehörigen Zeit zum Trauern und sollten sich nicht um bürokratische Einzelheiten kümmern müssen. Aus diesem Grund ist das Verfassen eines Testamentes eine wichtige Aufgabe. Der Firmeninhaber muss festlegen, wer das Erbe antritt und dabei Kriterien wie die Erbschaftssteuer berücksichtigen. Diese darf unter keinen Umständen Einfluss auf die Liquidität des Unternehmens haben. In manchen Familien zeichnet sich bereits früh ab, dass das Erbe nicht ohne Zwist unter den beteiligten Parteien aufgeteilt wird. In diesem Fall ist die Benennung eines Testamentsvollstreckers ein sinnvoller Schachzug.

 

Familienmitglieder brauchen Entscheidungsbefugnisse

Fällt der Geschäftsführer eines Unternehmens plötzlich als Entscheidungsträger aus, müssen ein oder mehrere Familienmitglieder in die Bresche springen. Vollmachten müssen für die notwendigen Entscheidungen im privaten und im geschäftlichen Bereich erteilt werden. Es empfiehlt sich, diese Entscheidung nicht hinauszuzögern und als wichtigen Teil des Notfallplans bereits zu einem frühen Zeitpunkt und durch Hinzuziehen externer Berater zu treffen.

 

Fazit: Alle Beteiligten profitieren von einem Notfallplan, wenn der Geschäftsführer eines Unternehmens seine Aufgaben aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllen kann. Unsere Experten beraten Sie gern zu weiteren Inhalten des Notfallplans für die Unternehmensnachfolge.

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