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Firmenübernahme ohne Eigenkapital finanzieren – geht das?

Viele Menschen träumen davon, ein eigenes Unternehmen aufzubauen und Chef in der eigenen Firma zu sein. Noch effizienter ist es, ein bereits bestehendes Unternehmen, das erfolgreich am Markt agiert, als Firmennachfolger zu übernehmen. Diesen Gedanken verwerfen die meisten Jungunternehmer jedoch wieder, da ihnen das nötige Eigenkapital fehlt. Dabei ist die Frage: „Firmenübernahme ohne Eigenkapital finanzieren – geht das?“, durchaus berechtigt, wie der nachfolgende Beitrag zeigt.

 

Gründen oder kaufen? Vorteile einer Unternehmensübernahme

Wer vor der Entscheidung steht, selbst ein Unternehmen zu gründen oder eine bereits bestehende Firma zu übernehmen, sollte sich mit den Vorteilen und Nachteilen einer Unternehmensnachfolge auseinandersetzen. Fakt ist: Nur etwa 10 Prozent aller Unternehmensneugründungen existieren nach fünf Jahren noch. Der Rest muss die Tore aus den unterschiedlichsten Gründen vorzeitig wieder schließen. Ein Unternehmen, das 30 Jahre oder länger existiert, hat seine Markttauglichkeit hingegen bereits unter Beweis gestellt.

Darüber hinaus verfügt ein bereits bestehendes Unternehmen über die erforderliche Infrastruktur, ausgebildete und qualifizierte Mitarbeiter, einen Kundenstamm, Verträge mit Lieferanten sowie eine funktionierende Verwaltung. Nachteile einer Firmenübernahme, wie der hohe Kapitaleinsatz, die Akzeptanz durch die Belegschaft und die Schwierigkeit, Veränderungen durchzusetzen, treten gegenüber den Vorteilen eher in den Hintergrund.

 

Firmenübernahme ohne Eigenkapital dank Verkäuferdarlehen

Grundsätzlich müssen Käufer eines Unternehmens mit einem Eigenkapital zwischen 10 und 20 Prozent der Kaufsumme rechnen. Wer als Jungunternehmer nicht über die finanziellen Ressourcen verfügt, kann diese Lücke mit einem Verkäuferdarlehen schließen. Dabei handelt es sich um einen Kredit, den der Käufer eines Unternehmens vom Verkäufer erhält. Der Verkäufer stundet dem Käufer ganz oder teilweise den Kaufpreis und stellt ihm das Geld als Darlehen zur Verfügung. Der Vorteil: Die Banken erkennen das Verkäuferdarlehen als Eigenkapital an, sofern dieses nachrangig behandelt wird.

 

Voraussetzungen für den Erhalt eines Verkäuferdarlehens

Ein Verkäuferdarlehen setzt voraus, dass der Verkäufer bereit ist, dem Käufer einen Teil des Kaufpreises zu leihen und damit ein finanzielles Risiko einzugehen. Zudem muss der Verkäufer dem Käufer vertrauen, dass er das Darlehen zurückzahlen kann und will. Ein Kaufinteressent muss sich demzufolge als ernstzunehmender, qualifizierter und vertrauenswürdiger Firmennachfolger präsentieren.

Außerdem muss der Verkäufer akzeptieren, dass er im Falle einer Insolvenz des Käufers oder einer Zwangsversteigerung des Unternehmens nachrangig behandelt wird. Das heißt, dass er sein Geld erst dann zurückbekommt, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt sind. Das kann dazu führen, dass er einen Teil oder sogar den gesamten Betrag verliert. Aus diesem Grund sind Verkäuferdarlehen im Vergleich zu klassischen Bankdarlehen meistens mit einem höheren Zinssatz verbunden.

 

Nicht vergessen: Fördermittel beantragen!

Wer als Jungunternehmer eine Firma als Nachfolger übernehmen will, sollte nicht vergessen, Fördergelder zu beantragen. Erste Anlaufstelle ist in diesem Fall die KfW-Bank, die mit dem ERP-Gründerkredit-StartGeld (bis 125.000 Euro) und dem Förderkredit ERP-Förderkredit KMU (bis 25 Millionen) zwei attraktive Produkte für Existenzgründer und potentielle Firmennachfolger im Portfolio hat. Neben der KfW gibt es weitere Förderinstitutionen auf Bundes-, Landes- oder regionaler Ebene, die Unternehmensnachfolger unterstützen.

Unser Tipp: Sämtliche Förderprogramme zur Finanzierung einer Unternehmensübernahme finden Sie in der offiziellen Firmendatenbank des Bundes unter http://www.foerderdatenbank.de.

 

Fazit: Eine Firmenübernahme hat gegenüber einer Neugründung eine Reihe von Vorteilen. Existiert eine Finanzierungslücke und kann der Käufer nicht das erforderliche Eigenkapital aufbringen, kann ein Verkäuferdarlehen dieses Problem lösen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Alteigentümer dieser Vorgehensweise zustimmt und sein Darlehen an den Käufer als nachrangig einstufen lässt. Alternativ können beispielsweise vergünstigte Kredite der KfW oder Förderprogramme des Bundes genutzt werden.

Gern beraten Sie die Nachfolgexperten von Unternehmensnachfolge.top persönlich und freuen sich auf Ihre Anfrage.

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