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Interessantes zur Unternehmens­nachfolge

Wissenswertes

Was ist bei einer Unternehmensnachfolge im Handwerk zu beachten?

Für den Nachfolger eines Unternehmens fühlt sich die Übernahme eines Handwerksbetriebes wie eine Gründung an. Statt Arbeitnehmer ist er nun Unternehmer. Dieser Umstand bietet ihm auf der einen Seite die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie hoch der tägliche Arbeitsumfang ist und welche Aufträge er annimmt. Auf der anderen Seite muss der Gründer eines eigenen Unternehmens klären, welche Voraussetzungen er erfüllen muss und welche steuerlichen Verpflichtungen sich aus der Betriebsübernahme für ihn ergeben. Schließlich gilt es auch, den Unternehmensübergang bei den Behörden anzuzeigen.

Welche Voraussetzungen sind vor der Übergabe zu klären?

Bei der Übergabe seines Unternehmens an einen Nachfolger hat der aktuelle Betriebsinhaber die Wahl: Er kann das Unternehmen an einen externen Interessenten abgeben oder einen fähigen Angestellten zum neuen Chef seines Handwerkbetriebes machen. In jedem Fall muss derjenige, der das Unternehmen übernimmt, klären, welche Zulassungen er benötigt, um mit dem neuen Betrieb eine eigene Existenz zu gründen.

Als wichtigste Voraussetzung gilt im Handwerk die Meisterpflicht. Um diese zu erfüllen, hat der Gründer eines Unternehmens im Handwerk die folgenden Punkte im Blick:

  • • Die Meisterpflicht wird durch Ablegen der Meisterprüfung nachgewiesen. Wurde diese erfolgreich absolviert, kann ein Handwerker sich als Meister bezeichnen und selbst einen Handwerksbetrieb gründen oder einen anderen Betrieb übernehmen.
  • • Mit bestandener Prüfung erhält der Meister den Meisterbrief. Dies ist das Zeugnis, das die Qualifikation des Meisters nachweist.
  • • Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk betreibt, muss sich in der Handwerksrolle eintragen lassen.

Ein Handwerksbetrieb kann in den zulassungspflichtigen Handwerksbereichen auch ohne Meister gegründet oder übernommen werden, wenn der neue Betriebsinhaber die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • • Die Gesellenprüfung wurde mit Erfolg abgeschlossen. Anschließend kann der Handwerker eine sechsjährige Berufserfahrung im Handwerk nachweisen.
  • • Der designierte Nachfolger eines Handwerkbetriebes war mindestens für einen Zeitraum von 4 Jahren als leitender Angestellter in demselben oder einem anderen Unternehmen tätig und kann die entsprechenden Erfahrungen nachweisen.
  • • Der Nachfolger eines Unternehmens stellt einen Angestellten ein, der die Meisterprüfung mit Erfolg bestanden hat.

Die Meisterpflicht wird nicht als Zulassung für die Gründung eines eigenen Handwerkbetriebes vorausgesetzt, wenn der Betrieb dem zulassungsfreien Handwerk zugeordnet wird. Als zulassungsfreie Handwerksbereiche gelten z. B.:

  • • Modellbauer
  • • Textilgestalter
  • • Gebäudereiniger
  • • Buchbinder
  • • Keramiker

Was ist für den Übergeber des Unternehmens wichtig?

Bevor ein Betriebsinhaber sich von seinem Unternehmen trennt, gilt es einige wichtige Überlegungen anzustellen. So sucht er zunächst sowohl in dem familiären Kreis als auch in dem Unternehmen nach einem Menschen, dem er diese Aufgabe zutraut. Neben dem Verkauf eines Handwerkbetriebes kommt auch eine Verpachtung oder eine Schenkung für ihn in Betracht.

Ist für die Fortführung des Betriebs ein Nachfolger gefunden, geht es für den Übergeber des Unternehmens darum, sich für das Alter abzusichern und einen guten Verkaufspreis zu erzielen. Neben der Möglichkeit, sich den Kaufpreis in einer Summe auszahlen zu lassen, kann beispielsweise auch die Verpflichtung des Übernehmers vereinbart werden, den Kaufpreis monatlich auf Rentenbasis zu leisten.

Welche Überlegungen stellt der Nachfolger des Unternehmens an?

Für den Übernehmer eines Handwerkbetriebes stehen mit der Übernahme ebenfalls wichtige Überlegungen an. Er muss z. B. entscheiden, ob die von dem bisherigen Betriebsinhaber gewählte Rechtsform auch für ihn geeignet ist.

Wurde der Handwerksbetrieb bisher als Einzelunternehmen geführt, haftet der Gründer des Nachfolgebetriebs für alle Schulden des Unternehmens auch mit seinem Privatvermögen. Um diesem Nachteil zu entgehen, kommt die Gründung einer GmbH in Betracht. Bei einer GmbH ist die Haftung des Betriebsinhabers auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Dafür muss er ein Mindest-Stammkapital von 25.000 Euro leisten.

Im günstigsten Fall lässt der Gründer eines Handwerksbetriebes sich steuerlich beraten. Hier erfährt er auch, welche Vor- und Nachteile er hat, wenn er sich als Alternative zur bisherigen Rechtsform für die Gründung einer GmbH & CoKG entscheidet.

Bei welchen Behörden muss der Unternehmensübergang angezeigt werden?

Ebenso wie die Gründung eines Handwerkbetriebes muss auch der Übergang eines Unternehmens bei den zuständigen Behörden angemeldet werden. Neben der IHK und der Handwerkskammer wird der Übergang des Unternehmens auf einen Nachfolger auch in der Handwerksrolle aufgenommen. Das Gewerbeamt und das Finanzamt müssen ebenfalls über die Inhaberwechsel informiert werden.

Überdies kommt auf den selbstständigen Handwerker eine Krankenversicherungspflicht zu, um die er sich selbst kümmern muss. Hierzu kann er sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Alternativ steht dem neuen Unternehmer der Weg offen, sich privat zu versichern. Von Vorteil ist es außerdem, wenn der Gründer eines übernommenen Handwerkbetriebes eine Krankentagegeldversicherung abschließt. Diese tritt dann ein, wenn der Unternehmer infolge einer Erkrankung einen längeren Verdienstausfall kompensieren muss.

Fazit

Eine Unternehmensnachfolge stellt den Nachfolger vor ähnliche Herausforderungen wie die Neugründung eines Handwerkbetriebes. Wird ein zulassungspflichtiges Handwerk übernommen, muss der Inhaber mit einem Meisterbrief die notwendigen Qualifikationen nachweisen. Als Gründer eines Unternehmens kommt er aber auch in Betracht, wenn er einen Betriebsleiter einstellt, der die Meisterprüfung erfolgreich absolviert hat.

Im Anschluss stehen weitere Überlegungen an, die die Fortführung des Unternehmens betreffen. Ein wichtiger Aspekt kann hierbei die Haftung sein. Möchte der Gründer eines Einzelunternehmens nicht mit seinem Privatvermögen haften, unterstützt eine steuerliche Beratung ihn bei der Wahl einer geeigneten Rechtsform.

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