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Letter of Intent (LoI) in der Unternehmensnachfolge

Was Sie bei der Erstellung einer Absichtserklärung beachten sollten 

Jeder Verkauf eines Unternehmens ist ein einzigartiger Prozess, bei dem die individuellen Bedingungen und Umstände des Firmennachfolgers und Bestandsunternehmers berücksichtigt werden müssen. Dessen ungeachtet gibt es standardisierte Abläufe, die bei jedem Verkaufsprozess im Rahmen einer Unternehmensnachfolge angewendet werden. Einer davon ist der sogenannte Letter of Intent (kurz LoI), der eine unverbindliche Absichtserklärung zwischen Käufer und Verkäufer darstellt und im Verkaufsprozess des Unternehmens die Spreu vom Weizen trennt. Was Sie bei der Erstellung dieser Absichtserklärung beachten sollten und wann es sinnvoll ist, dieses Schriftstück aufzusetzen, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

 

Was ist der Letter of Intent?

Als Letter of Intent wird eine unverbindliche Absichtserklärung zwischen Käufer und Verkäufer des Unternehmens bezeichnet. Der LoI bestätigt, dass beide Parteien der geplanten Firmennachfolge in Verhandlungen über einen Vertragsabschluss stehen. Dafür unterzeichnen beide Verhandlungspartner eine Grundsatzvereinbarung darüber, dass sowohl der Verkäufer als auch der potenzielle Käufer ein ernsthaftes Interesse an einer Fortführung der Gespräche sowie an einem Vertragsabschluss haben.

Wichtig: Rechtsansprüche lassen sich aus dem Letter of Intent nicht ableiten, denn es gibt zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch keinen rechtsverbindlichen Vertrag.

 

Was muss bei der Erstellung eines Letter of Intent beachtet werden?

Um es vorwegzunehmen: Die Unterzeichnung der Absichtserklärung ist keine Garantie für einen erfolgreichen Vertragsabschluss. Es können lediglich einzelne Verpflichtungserklärungen erfasst werden, etwa die Verpflichtung, sensible Daten nicht an Unbeteiligte weiterzugeben.

Dessen ungeachtet bekunden beide Verhandlungspartner mit der Unterzeichnung des Schriftstückes die Ernsthaftigkeit der Bemühungen, zu einem Vertragsabschluss zu kommen. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung wird der tagesaktuelle Stand der Verhandlungen dokumentiert. Da in diesem Punkt nicht immer Einigkeit unter den Verhandlungspartnern herrscht, müssen der aktuelle Stand detailliert erfasst und die einzelnen Bestandteile genau definiert werden.

Insbesondere, wenn mittelständische Unternehmer ihre Firma verkaufen, wird die Sinnhaftigkeit eines Letter of Intent oft infrage gestellt, zumal dieses Instrument auch Kosten verursacht. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass von einem Schriftstück mit bindenden Erklärungen, insbesondere in der konkreten Verhandlungsphase der Firmennachfolge, beide Seiten profitieren. Das gilt vor allem dann, wenn eine Partei bestimmte Punkte für bereits geklärt hält, sich beim Aufsetzen des Schriftstückes aber herausstellt, dass die Gegenseite durchaus noch Klärungsbedarf sieht.

Um Missverständnisse an einem bestimmten Punkt der Verhandlungen auszuschließen, ist der LoI deshalb ein geeignetes Instrument.

 

Wann sollte ein Letter of Intent aufgesetzt werden?

Der LoI ist ein Schriftstück, das bei jeder Verhandlung um größere Vermögenswerte seine Vorteile ausspielt. Nicht zu unterschätzen ist die moralische Wirkung für beide Verhandlungsparteien. Diese können sich bei ihrem Gegenüber sicherer sein, dass ernsthafte Absichten bestehen. Da in der Absichtserklärung häufig ein Zeitplan für die nächsten Schritte festgelegt wird, besteht in diesem Punkt Planungssicherheit. Das ist wichtig, weil in der Praxis bereits zahlreiche Unternehmensverkäufe an der langen Verhandlungsdauer gescheitert sind.

Hauptgrund für das Scheitern einer Unternehmensnachfolge ist oft nicht allein die Unentschlossenheit von Käufern oder Verkäufern, sondern auch das Taktieren auf beiden Seiten. Der potenzielle Käufer hat schließlich ein fundamentales Interesse daran, zum niedrigsten Preis zu kaufen, während der Verkäufer den größtmöglichen Gewinn erzielen will.

Zudem müssen ab einem gewissen Punkt der Unternehmensveräußerung sehr sensible Daten preisgegeben werden. Um diese zu schützen, kann im Letter of Intent eine absolute Geheimhaltung bei Androhung von Sanktionen und Schadensersatzansprüchen festgelegt werden.

Ein weiterer und oft genutzter Bestandteil der Absichtserklärung ist die Exklusivität. Das heißt: Der Verkäufer verpflichtet sich, während der andauernden Verhandlungen mit keinem weiteren Interessenten zu verhandeln.

 

Fazit: Der Letter of Intent ist ein wirkungsvolles Instrument, um den tagesaktuellen Stand der Verhandlungen beim Verkauf eines Unternehmens zu dokumentieren. Käufer und Verkäufer bekennen sich mit der Unterzeichnung der Absichtserklärung dazu, die Verhandlungen zur Unternehmensnachfolge fortzuführen, mit dem Willen, den Verkauf abzuschließen. Jedoch ist zu beachten, dass die Absichtserklärung keinen rechtsverbindlichen Vertrag darstellt, der zum Kauf bzw. zum Verkauf des Unternehmens verpflichtet.

Sie haben Fragen zum Letter of Intent oder haben bereits Kaufinteressenten für Ihr Unternehmen und benötigen Unterstützung bei der Erstellung einer Absichtserklärung? Unsere erfahrenen Nachfolgeberater unterstützen Sie gern und begleiten Sie bei allen Schritten der Unternehmensnachfolge.

Kontakt

 

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