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Interessantes zur Unternehmens­nachfolge

Wissenswertes

Welche Steuern fallen beim Verkauf eines Unternehmens an?

Bei jedem Verkauf eines Unternehmens fallen Steuern an. Welche Steuern an den Fiskus abgeführt werden müssen und wie hoch diese ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren wie der Rechtsform und der Art und Weise der Übernahmeregelung ab. Wir gehen auf die verschiedenen Steuerarten ein und erklären, wie Sie effizient Steuervorsorge treffen.

 

Überblick über die Steuerarten

Unternehmer, die sich aktiv mit der Nachfolgeregelung auseinandersetzen, müssen sich zunächst einen Überblick über die möglichen Steuerarten verschaffen. In der Praxis macht es einen Unterschied, ob ein Unternehmen verschenkt, vererbt oder veräußert wird. Folgende Steuerarten können bei der Unternehmensnachfolge anfallen:

  • – Einkommenssteuer
  • – Gewerbesteuer
  • – Körperschaftssteuer
  • – Erbschaftssteuer
  • – Schenkungssteuer

Als betriebliche Steuern können darüber hinaus die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer anfallen.

 

Rechtsform: Steuerliche Unterschiede

Bei der Regelung der Unternehmensnachfolge macht es einen Unterschied, ob es sich bei dem Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft oder um eine Rechtsform mit Einzel- und Mitunternehmern handelt. Bei Letzterer muss der gesamte Veräußerungsgewinn versteuert werden. Die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft unterliegen anderen Steuerregeln, da die Anteile des Unternehmens an einen oder mehrere neue Eigentümer übertragen werden. Der zu versteuernde Gewinn errechnet sich aus dem Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungskosten und abzüglich der Veräußerungskosten.

 

Steuern beim Unternehmensverkauf

Wenn eine interne Nachfolgeregelung durch Erbschaft oder Schenkung als Option entfällt, wird ein Unternehmen in der Regel an einen Dritten außerhalb des Familienverbundes verkauft. Der Erlös aus dem Verkauf muss vom Alteigentümer versteuert werden. Grundlage für die Berechnung ist der Preis, den der Neueigentümer für das Unternehmen bezahlt. Ein wichtiger Aspekt ist die Pflicht aller Beteiligten zur Zahlung der betrieblichen Steuer für das Kalenderjahr vor der Übergabe.

 

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Erbschafts- oder Schenkungssteuer fällt immer dann an, wenn ein Unternehmen einen internen Nachfolger an der Spitze erhält. In der Regel handelt es sich dabei um ein oder mehrere Familienmitglieder, die Anspruch auf das Erbe bzw. die Schenkung haben. Bei mehreren Anspruchsberechtigten gibt das Testament Auskunft, wen ein verstorbener Alteigentümer als Nachfolger erkoren hat. Die Herausforderung besteht für Firmenlenker darin, einen Vertrag aufzusetzen, der bei allen Anspruchsberechtigten Zustimmung findet.

 

Altersfreibetrag bei Geschäftsaufgabe

Ab einem Alter von 55 Jahren oder alternativ bei anerkannter Berufsunfähigkeit hat jeder Gesellschafter einer Personengesellschaft und jeder Einzelunternehmer gesetzlichen Anspruch auf einen steuerlichen Freibetrag in Höhe von 45.000,00 €. Allerdings greift diese Regelung nur, wenn der Veräußerungsgewinn für das Unternehmen die Obergrenze von derzeit 181.000,00 € nicht überschreitet.

 

Frühzeitig Steuervorsorge treffen

Die meisten Unternehmer setzen sich nur widerwillig mit dem Thema der steuerlichen Vorsorge auseinander. Sie scheuen den bürokratischen Aufwand, der damit verbunden ist und durch die zahlreichen Sonderregelungen verursacht wird. Wer verantwortungsvoll mit der Nachfolgeregelung umgehen will, kommt an einer Auseinandersetzung mit diesem Thema allerdings nicht vorbei. Schließlich kann beispielsweise das unerwartete Ableben eines Firmeninhabers für die Familienmitglieder zu einer großen Herausforderung werden.

Idealerweise setzen sich Unternehmensinhaber bereits einige Jahre vor der Vollendung des 55. Lebensjahres mit dem Thema der Steuervorsorge auseinander. Durch das Treffen entsprechender Vorkehrungen kann gewährleistet werden, dass bei einem Unternehmensverkauf hohe Steuern nicht zu einem Abspringen der Interessenten führen.

 

Fazit: Unternehmer sollten sich frühzeitig entscheiden, ob die Unternehmensnachfolge intern geregelt oder eine externe Nachfolge angestrebt wird. Die Art der Unternehmensnachfolge entscheidet darüber, welche Steuern anfallen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema kann zu einer Steueroptimierung genutzt werden, indem die erforderlichen Maßnahmen in die Wege geleitet werden.

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