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Welche Bedeutung hat die 55-Jahr Regelung bei der Unternehmensnachfolge?

Senior-Unternehmer, die sich mit dem Gedanken beschäftigen, das eigene Lebenswerk zu veräußern oder an eine/n Firmennachfolger/-in zu übergeben, hören von Unternehmensberatern immer wieder den Satz: Verkaufen Sie nicht vor dem 55. Geburtstag! Warum dies so ist und welcher Grund hinter dieser Empfehlung steckt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Babybommer-Generation: Eigentümerwechsel in vielen Unternehmen

In ca. 190.000 kleinen und mittleren Unternehmen steht bundesweit bis 2026 eine Unternehmensnachfolge an. Der Grund liegt in der demografischen Entwicklung: Die Vertreter der geburtenstarken Jahrgänge, die im Zeitraum zwischen 1955 und 1969 geboren wurden, erreichen demnächst das Rentenalter. Zudem hatten sie nach dem Ende des 2. Weltkrieges einen maßgeblichen Anteil am wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland, weshalb es nur verständlich ist, dass Senior-Unternehmer die Früchte ihrer Arbeit im wohlverdienten Ruhestand genießen wollen.

Experten warnen jedoch immer wieder davor, das Unternehmen nicht vor der Vollendung des 55. Lebensjahres zu übergeben. Dies hat handfeste finanzielle Gründe, auf die wir nachfolgend eingehen:

 

1. Steuerlicher Freibetrag ab dem 55. Lebensjahr

Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass bei einem Unternehmensverkauf die 55-Jahr Regel greift. Das bedeutet: Unternehmer, der ihre Firma nach Vollendung des 55. Lebensjahres veräußern, haben Anspruch auf einen steuerlichen Freibetrag in Höhe von 45.000 Euro. Dieser Freibetrag wird auf Veräußerungsgewinne nur einmal im Leben gewährt. Geregelt ist dies im Einkommenssteuergesetz unter § 16 Abs. 4.

 

2. Obergrenze beachten

Allerdings kommen nicht alle Unternehmer, die ihr Lebenswerk verkaufen, in den Genuss dieses Steuervorteils. Der Gesetzgeber hat für den vollen Betrag (45.000 Euro) eine Obergrenze für den Veräußerungsgewinn in Höhe von 136.000 Euro festgelegt. Übersteigt der Veräußerungsgewinn diesen Betrag, schmilzt der Freibetrag mit jedem Euro, der mehr eingenommen wird.

Ganz auf den Freibetrag verzichten müssen Alteigentümer, die einen Veräußerungsgewinn von 181.000 Euro und mehr erzielen. Demzufolge kommen nur Inhaber kleinerer Unternehmen in den Genuss des steuerlichen Vorteils.

 

3. Antrag auf ermäßigten Steuersatz

Eine weitere Besonderheit für Senior-Unternehmer über 55 ist die Möglichkeit, einen ermäßigten Steuersatz zu beantragen. Dieser liegt in den meisten Fällen bei 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes. Die Obergrenze für die Beantragung eines ermäßigten Steuersatzes liegt bei einem Veräußerungsgewinn von 5 Millionen Euro. Oberhalb dieser Grenze kann die Ermäßigung nicht beantragt werden bzw. wird vom zuständigen Finanzamt nicht genehmigt.

 

Fazit: Unternehmer sollten es unter der Berücksichtigung der aufgezählten steuerlichen Aspekte möglichst vermeiden, die eigene Firma vor der Vollendung des 55. Lebensjahres an eine/n Firmennachfolger/-in zu verkaufen. Im Idealfall nimmt ein betroffener Alteigentümer bereits wenige Jahre vor dem geplanten Verkauf Kontakt zu einer professionellen Unternehmensberatung und deren Partnern auf, die sich mit den gesetzlichen Regelungen auskennt.

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