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Warum ein erfahrener Anwalt für die Nachfolgeregelung wichtig ist

Warum ein erfahrener Anwalt für die Nachfolgeregelung wichtig ist

Der Verkauf eines Unternehmens ist für einen Mittelständler in Deutschland in der Regel ein einmaliges Ereignis. Hat sich in der Familie kein geeigneter Nachfolger gefunden, ist die Veräußerung der Firma an einen Dritten eine sinnvolle Option. Damit dieses komplexe Unterfangen gelingt und am Ende ein rechtssicherer Kaufvertrag unterzeichnet wird, ist der Beistand durch einen prozesserfahrenen Anwalts unerlässlich.

 

Keine Kompromisse bei der Wahl des Anwalts

In kleinen und mittleren Unternehmen stützen sich die Inhaber bei komplizierten Rechtsfragen in der Regel auf die Beratung durch einen vertrauten Anwalt. Was im Alltagsgeschäft, etwa beim Aushandeln von Verträgen oder beim Abwehren von Regressansprüchen genügt, kann sich bei einem Verkauf des Unternehmens als nicht ausreichend erweisen. Verfügt der Rechtsanwalt der Firma nicht über eine ausgewiesene Expertise im Unternehmensverkauf, sind die Risiken hoch, dass die Unterzeichnung des Kaufvertrages an verschiedenen Sachverhalten scheitert.

Das Engagement eines ausgewiesenen Spezialisten ist beim Aushandeln der Bedingungen für die Unternehmensnachfolge praktisch zwingend. Nur ein Anwalt, der nachgewiesenermaßen über jahrelange Erfahrung im Bereich des Unternehmensverkaufs verfügt, kennt die Fallstricke, die bei Vertragsverhandlungen mit den Anwälten des Käufers lauern. Kaufverträge für Unternehmen weichen in der Regel von gängigen Standardmodellen ab. Nur ein Experte auf diesem Gebiet ist in der Lage, mit den Anwälten der Käuferseite auf Augenhöhe zu verhandeln.

 

Prozessrisiko minimieren

Verkalkuliert sich ein Unternehmer bei der Wahl des Anwalts, steigt das Risiko, dass die Vertragsverhandlungen scheitern oder später in einen Prozess münden. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten scheidende Unternehmenslenker einen Spezialisten engagieren. Unternehmensberatungen verfügen in der Regel über Kontakte zu Rechtsanwälten mit einer ausgewiesenen Expertise im Bereich Unternehmensverkauf. Zwar werben einige Anwaltskanzleien mit diesem Argument, doch verfügen sie oft nicht über einschlägige Erfahrungen und besitzen nicht das erforderliche Hintergrundwissen. Wer keine Unternehmensberatung kontaktieren möchte, kann den Steuerberater der Firma um Unterstützung bei der Suche bitten.

 

Höhere Honorar-Stundensätze

Dass ein exzellenter Transaktionsanwalt nicht zum Schnäppchenpreis zu bekommen ist, sollte jedem Inhaber eines kleinen oder mittleren Unternehmens klar sein. Unternehmer sollten sich darauf einstellen, dass gute Anwälte einen Honorar-Stundensatz zwischen 250 und 400 Euro aufrufen werden. Dafür sind ausgewiesene Spezialisten in der Lage, durch eine ausgeklügelte Verhandlungsstrategie die Haftungsrisiken in Kaufverträgen auf ein Minimum zu begrenzen. Abzuraten ist von einem erfolgsbasierten Honorarmodell und auf ein Fixhonorar, in dem sämtliche Kosten im Vorfeld festgelegt werden.

 

Prozesserfahrener Anwalt: Tipps für Unternehmer

  • Ein unverbindliches Kennlerngespräch mit dem Rechtsberater steht am Anfang. In diesem Gespräch sollten Sachverhalte zur Sprache kommen, die für Unternehmer im Verkaufsprozess von besonderer Wichtigkeit sind.
  • Nicht jeder Rechtsexperte besitzt Erfahrungen im Verkauf von KMU. Ein Anwalt, der hauptsächlich den Verkauf von Konzernen oder Konzernsparten begleitet, ist kontraproduktiv, da auf dieser Ebene andere Standards gelten.
  • Um die Kosten jederzeit im Blick zu haben, sollten Unternehmer eine grobe Schätzung des Rechtsanwalts bezüglich des Arbeitsaufwandes einfordern. Darüber hinaus sollten in regelmäßigen Abständen Stundennachweise eingefordert werden.
  • Etablierte Unternehmensberatungen haben Kontakte zu mehreren Rechtsanwälten, die sich auf den Unternehmensverkauf spezialisiert haben. Zögern Sie deshalb nicht, uns anzusprechen und um Empfehlungen zu bitten.

 

Fazit: Der Verkauf eines Unternehmens im Rahmen der Nachfolgeregelung sollte nur unter Begleitung eines ausgewiesenen Fachanwalts erfolgen, der über einschlägige Erfahrungen verfügt und diese nachweisen kann.

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