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So motivieren Sie Mitarbeiter für neue Aufgaben bei der Nachfolge

Der Wechsel an der Firmenspitze im Zuge einer Unternehmensnachfolge ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Dieser Schritt verursacht bei der Belegschaft häufig ein Gefühl der Unsicherheit. Damit richtig umzugehen und Wege für ein vertrauensvolles Miteinander zu finden, ist die Aufgabe des neuen Firmenlenkers. Wie Sie Ihre Mitarbeiter motivieren und Ängste und Vorurteile abbauen, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Unternehmensnachfolge: Das müssen Sie beachten!

Bevor Sie Ihre Pläne, ein Unternehmen zu übernehmen, in die Tat umsetzen, müssen Sie sich klar sein, dass die Belegschaft Teil der Übernahme ist. Das heißt: Sämtliche Arbeitsverträge bleiben mit allen Rechten und Pflichten gültig. Vertraglich festgelegte Sondervergütungen oder eine höhere Anzahl von Urlaubstagen haben auch nach der Unternehmensübernahme Bestand. Sollten neue Arbeitsverträge erforderlich sein, dürfen die Arbeitnehmer nicht schlechter gestellt sein, als vor der Übernahme. Auch Kündigungen können nicht ohne Weiteres durchgesetzt werden, da der Gesetzgeber in diesem Fall einen engen Rahmen vorgegeben hat. Die Einhaltung der Spielregeln sollte eine Selbstverständlichkeit sein, denn nur mit einem engagierten Mitarbeiterstamm können die wirtschaftlichen Ziele umgesetzt werden.

 

Fingerspitzengefühl ist gefragt

Der Nachfolger auf dem Chefsessel muss beim Umgang mit der Belegschaft Fingerspitzengefühl beweisen. Oft herrscht große Verunsicherung unter den Mitarbeitern, denn niemand weiß, ob sich das Arbeitsgebiet verändert, ob der Verdienst gleich bleibt und ob der Job überhaupt sicher ist. Wer sich auf diese drängenden Fragen bereits im Vorfeld Antworten überlegt, kann souverän mit dieser Situation umgehen.

Offene Kommunikation ist der Schlüssel, um skeptische Mitarbeiter zu überzeugen. Diese haben nämlich das Recht, bei einer Firmenübernahme selbst zu entscheiden, ob sie den Weg mit dem neuen Arbeitgeber weitergehen wollen, oder sich nach Alternativen umschauen. Als Nachfolger sind Sie gemäß § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet, alle Mitarbeiter schriftlich über die Veränderungen in der Führungsspitze in Kenntnis zu setzen. Folgende Informationen muss das Schreiben enthalten:

  • – Zeitpunkt der Firmenübergabe
  • – Gründe für die Firmenübergabe
  • – Erklärung zu den sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen der Übernahme
  • – Hinweis auf den Kündigungsschutz in der Übergangsphase
  • – Maßnahmen, von denen die Angestellten direkt betroffen sind

 

Anerkennung, Wertschätzung und Offenheit

Um den Mitarbeitern die Ängste zu nehmen, sind Anerkennung, Wertschätzung und Offenheit durch den neuen Chef das Gebot der Stunde bei einer Unternehmensübergabe. Der schriftlichen Benachrichtigung der Mitarbeiter sollte ein persönliches Gespräch folgen. Die Beschäftigten kennen die innerbetrieblichen Abläufe in der Regel besser als der Nachfolger und warum sollte dieser nicht von dem Insiderwissen profitieren? In einem persönlichen Gespräch können Sie auch Ihre Anerkennung für die geleistete Arbeit und Ihre Wertschätzung zum Ausdruck bringen.

Wichtig: Im Rahmen des Gesprächs können Sie sich nach den Karriereplänen einzelner Mitarbeiter erkundigen. Dieser Schritt signalisiert Interesse an der persönlichen Situation des Betroffenen und zeigt an, dass Sie gewillt sind, weiter auf das Personal vor Ort zu setzen. Unbedingt vermeiden sollten Sie schwammige Formulierungen und nebulöse Versprechen, wenn das Betriebsklima weiter positiv bleiben soll.

Sollten sich betriebsbedingte Kündigungen auf längere Sicht nicht vermeiden lassen, sollten Sie auch in diesem Punkt Klartext reden. Nichts ist für die Angestellten schlimmer als ein permanenter Schwebezustand mit der damit verbundenen Planungsunsicherheit. Das Versprechen, den Arbeitsplatzabbau so sozialverträglich wie möglich zu gestalten, wirkt vertrauensbildend.

In der Praxis hat es sich bewährt, die Mitarbeiter in die Unternehmensübergabe aktiv mit einzubeziehen, anstehende Änderungen offen zu kommunizieren und der Belegschaft Wertschätzung entgegenzubringen.

Sie haben Fragen zur Unternehmensnachfolge? Wir beraten Sie gern persönlich und freuen uns auf Ihre Anfrage!

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