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Die häufigsten Arten der Unternehmensnachfolge und was Sie dabei beachten sollten

Wenn es an der Zeit ist, das Lebenswerk in vertrauensvolle und (im Idealfall) erfahrene Hände zu übergeben, stellt sich für den bestehenden Inhaber meist die Frage nach dem geeigneten Nachfolger. Neben der Familieninternen Übernahme zählen der Kauf sowie die Pacht oder Miete eines Unternehmens durch den Unternehmensnachfolge zu den häufigsten Übernahmeraten. Wir erklären Ihnen, welche Punkte Sie bei der jeweiligen Nachfolgeart beachten sollten.

1. Familieninterne Unternehmensnachfolge

Rund die Hälfte aller Unternehmensnachfolgen erfolgen durch Familienmitglieder. Das ergab eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn. Unterschieden wird hierbei zwischen der vorweggenommenen Erbfolge und der schrittweisen Übergabe des Unternehmens.

Bei der vorweggenommenen Erbfolge übertragt der Unternehmer einem Erben bereits zu Lebzeiten das Unternehmen vollständig. Die schrittweise Übergabe erfolgt hingegen durch eine Unternehmensgründung (Existenzgründung) in Form einer Kapital- oder Personengesellschaft.

 

2. Kauf des Unternehmens durch den Nachfolger

Eine weitere Möglichkeit der Unternehmensnachfolge ist der Kauf des Unternehmens durch den Nachfolger. Hierbei übernimmt der Käufer das Eigentum des Unternehmens inklusive aller Wirtschaftsgüter, Forderungen und Verbindlichkeiten. Übernommen werden können alternativ auch nur Unternehmenseinheiten oder Geschäftsanteile.

Soll der vollständige Betrieb gekauft werden, kann der Erwerb durch eine Einmalzahlung oder durch den Kauf gegen wiederkehrende Leistungen erfolgen. Beim Kauf durch eine Einmalzahlung erwirbt der Nachfolger das Unternehmen durch eine einmalige Zahlung und erhält anschließend die sofortige Verfügungsgewalt. Nachteilig ist jedoch der Umstand, dass der vereinbarte Kaufpreis im Nachgang meist nicht oder nur sehr schwer korrigiert werden kann. Beim Kauf gegen wiederkehrende Leistungen hingegen wird der Kaufpreis nicht auf einmal, sondern beispielsweise in Raten über einen vereinbarten Zeitraum gezahlt.

 

3. Miete oder Pacht durch den Nachfolger

Wenn ein Unternehmer nicht mehr als Geschäftsführer seines Unternehmens tätig sein möchte, das Unternehmens aber noch nicht verkaufen kann, bietet sich die Übergabe an einen Nachfolge gegen eine monatliche Zahlung (Miete) an. Zu beachten ist hierbei, dass das Unternehmen hierbei nicht in den Besitz des Nachfolgers übergeht, sondern ihm der Betrieb inklusive Maschinen und Betriebseinrichtung zur Verfügung gestellt wird. Gewünschte Veränderungen oder Vergrößerungen darf der Mieter nur mit dem Einverständnis des Eigentümers vornehmen und ist somit nicht frei in seiner Entscheidungsgewalt. Häufig ist diese Art der Unternehmensnachfolge im Einzelhandel anzutreffen.

 

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