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Anträge für Beratungsförderung in Sachsen wieder möglich – Jetzt 50 % Zuschuss für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge sichern!

Die Nachfolgeregelung ist ein entscheidender Faktor für die Zukunftssicherung eines Unternehmens. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) bietet hierfür eine gezielte Beratungsförderung, die speziell auf die strategische Unterstützung einer Unternehmensnachfolge abzielt. Unternehmer profitieren dabei von einem Zuschuss für eine professionelle Nachfolgeberatung von bis zu 50 %. Welche Beratungsleistungen förderfähig sind, welche Fördervoraussetzungen erfüllt sein müssen und wie die Antragstellung erfolgt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Förderprogramm „Betriebsberatung“ fördert professionelle Beratungsleistungen zur Unternehmensnachfolge in Sachsen

Welche Beratungsleistungen sind förderfähig?

Die Förderung zielt vor allem darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen durch professionelle Beratungsleistungen zu stärken. Besonders gefördert werden Betriebe, die sich in Phasen der Neuausrichtung, Expansion, Konsolidierung oder Nachfolgeregelung befinden. Auch Unternehmen, die innovative Projekte oder nachhaltige Geschäftsmodelle umsetzen möchten, sind Zielgruppen dieser Förderung.

Zu den Schwerpunkten der förderfähigen Betriebsberatung durch die Sächsische Aufbaubank gehören insbesondere:

  • Strategieentwicklung
  • Anpassung des Geschäftsmodells
  • Bearbeitung des Inlands- und Auslandsmarkts
  • Digitalisierung und Informationssicherheit
  • Innovationsmanagement, neue Technologien und Prozessoptimierung
  • Personalentwicklung und Fachkräftesicherung
  • Unternehmensnachfolge
  • Organisationsentwicklung und Change-Management
  • Umweltmanagement, Energiemanagement und Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltigkeitsmanagement (ökologisch, ökonomisch, sozial)
  • Sicherheitsmanagement

Wer wird gefördert?

Die Förderung zur Betriebsberatung der Sächsischen Aufbaubank (SAB) richtet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dazu zählen auch Existenzgründer und Freiberufler, die ihren Unternehmenssitz oder eine Niederlassung in Sachsen haben.

Die Förderung steht somit sowohl den übergebenden als auch den übernehmenden Parteien im Rahmen eines Nachfolgeprozesses zur Verfügung, um den Übergangsprozess durch erfahrene Fachberater für Unternehmensnachfolge reibungslos und erfolgreich zu gestalten.

Voraussetzungen für die Förderung

Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtig: Das Unternehmen muss die Kriterien für ein kleines oder mittleres Unternehmen gemäß EU-Definition erfüllen und seinen Sitz oder eine Niederlassung in Sachsen haben. Darüber hinaus muss die Beratung durch einen qualifizierten und anerkannten Berater erfolgen. Wir arbeiten mit dem anerkannten Qualitätssicherer Ellipsis zusammen. Dadurch ist für unsere Kunden stets der Höchstsatz der Förderung möglich.

Gefördert werden maximal 20 Tagwerke innerhalb eines 12-monatigen Zeitraums. Die untere Grenze für die Förderung liegt bei mindestens fünf Tagewerken. Unter dieser Grenze ist keine Förderung möglich. Ziel ist es, die Beratungen innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abzuschließen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.

Im Rahmen des „Qualitätssicherungsverfahrens“ liegt der Standardeinheitskostensatz bei 920 Euro pro Tagewerk, während er im „Direktverfahren“ 800 Euro pro Tagewerk beträgt.

Das bedeutet:

  • Für kleine und Kleinstunternehmen: 50 % der förderfähigen Ausgaben für Beratungsleistungen auf Basis des jeweiligen Standardeinheitskostensatzes.
  • Für mittlere Unternehmen: 40 % der förderfähigen Ausgaben für Beratungsleistungen auf Basis des jeweiligen Standardeinheitskostensatzes.

Zu beachten ist, dass die förderfähigen Ausgaben mindestens 4.000 Euro betragen müssen. Zudem ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln nicht zulässig.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Das antragstellende Unternehmen hat die Wahl zwischen zwei Verfahren zur Ermittlung des Beratungsbedarfs: dem „Qualitätssicherungsverfahren“ und dem „Direktverfahren“. Beim „Qualitätssicherungsverfahren“ wendet sich das Unternehmen vor der Antragstellung an einen zugelassenen Qualitätssicherer. Dieser (in unserem Fall die Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH mit Sitz in Dresden) stellt den Beratungsbedarf fest und übernimmt die Antragstellung und Qualitätskontrolle unserer Beratung.

Bei der Antragstellung im Direktverfahren kontaktiert das Unternehmen vor der Antragstellung einen geeigneten Berater. Den Beratungsbedarf ermittelt das KMU im Vorfeld der Beratung eigenständig. Der Berater erstellt auf dieser Grundlage anschließend die erforderliche Stellungnahme.

Wichtig: Mit der Beratung darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden.

Nähere Informationen zum Förderprogramm und der Antragstellung finden Sie auch hier.

Fazit: Die neue Richtlinie zur Beratungsförderung in Sachsen ist eine wertvolle Unterstützung für Unternehmen, die vor einer Nachfolgeregelung stehen. Durch den Zuschuss von bis zu 50 % der Beratungskosten wird der finanzielle Aufwand reduziert und die Expertise erfahrener Fachberater für Unternehmensnachfolge zugänglich gemacht. Dieser Schritt kann entscheidend dazu beitragen, den Übergabeprozess schnell und kosteneffizient zu gestalten.

Gern beraten Sie unsere Experten persönlich und unterstützen Sie bei der Antragstellung!

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